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Stichwahl
2. Juli 2023 – 08:00
Wann und wer wird gewählt?
Die Stichwahl zum / zur hauptamtlichen Bürgermeister*in findet am Sonntag, den 02. Juli 2023 statt.
Wer ist wahlberechtigt?
In Falkensee ist wahlberechtigt:
- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
- einen ständigen Wohnsitz in Falkensee (d. h. einen gemeldeten Wohnsitz) hat oder sich dort für gewöhnlich aufhält
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Wie viele Stimmen hat jede/r Wahlberechtigte?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat nur eine Stimme zu vergeben.
Wo und wie kann ich wählen?
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung (ca. vier Wochen vor der Wahl). Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Bringen Sie am Wahltag bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweisdokument mit.
Briefwahl
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können. Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Fachbereich Wahlen der Stadt Falkensee in Verbindung. Sie erreichen den Fachbereich telefonisch unter 03322 281154, per E-Mail an wahlen@falkensee.de oder persönlich zu den allgemeinen Sprechzeiten (Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 9 bis 13 Uhr) im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31. Der Zugang ist über den rückseitigen Aufzug barrierefrei.
Zur Wahl stehen: Heiko Richter (parteilos) und Dr. Jan Pollmann (CDU).
Foto: Unser Havelland/Carsten Scheibe
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