Bundestagswahl
23. Februar 2025 – 08:00
Wahl zum Deutschen Bundestag
Wann wird gewählt?
Der 21. Deutsche Bundestag sollte regulär am 28. September 2025 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Am 11. Dezember 2024 stellte der Bundeskanzler im Bundestag die Vertrauensfrage. Bei der Abstimmung am 16. Dezember 2024 bekam der Bundeskanzler mehrheitlich kein Vertrauen seitens der Abgeordneten des Bundestages ausgesprochen. Aufgrund dieses Ergebnisses schlug der Bundeskanzler dem Bundespräsidenten die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages vor.
Der Bundespräsident kam diesem Vorschlag nach und löste den 20. Deutschen Bundestag am 27.12.2024 auf. Ordnet der Bundespräsident die Auflösung an, bedeutet dies nicht, dass der Bundestag nicht mehr besteht. Es bedeutet nur, dass die Wahlperiode vorzeitig endet und es zu einer vorgezogenen Neuwahl kommt. Der „alte“ Bundestag bleibt mit all seinen Rechten und Pflichten, bis der neue Bundestag zusammentritt (Artikel 39 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 des Grundgesetzes) bestehen. Eine parlamentslose Zeit gibt es also nicht. Auf Ersuchen des Bundespräsidenten führen sie die Geschäfte anschließend bis zur Ernennung ihrer Nachfolger weiter. Der Bundespräsident legte den 23. Februar 2025 für die Wahl des 21. Deutschen Bundestages fest.
Wie oft wird gewählt?
Alle 4 Jahre, Stichwahl ausgeschlossen.
Wer wird gewählt?
Gewählt werden 630 Abgeordnete. 299 Personen sollen in den Wahlkreisen direkt bestimmt werden (Erststimme), sofern die Anzahl der Plätze über das Ergebnis der Zweitstimme (Landeslisten) gedeckt ist. Die Zweitstimme entscheidet daher über die prozentuale Verteilung im Bundestag. Durch die Wahlrechtsreform 2023 kann es daher vorkommen, das direkt gewählte Kandidatinnen und Kandidaten trotz der meisten Erststimmen nicht in den Bundestag einziehen.
Wie viele Stimmen hat jede Wahlberechtigte bzw. jeder Wahlberechtigte?
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen – eine Erststimme für die Wahl eines Kandidaten/einer Kandidatin im Wahlkreis (Direktmandat) und eine Zweitstimme zur Wahl einer Liste einer Partei oder politischen Vereinigung (Listenmandat).
Wo kann ich wählen?
Ihr Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beinhaltet einen Wahlscheinantrag, mit dem Sie auch die Briefwahl beantragen können.
Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich bitte zeitnah mit dem Fachbereich Wahlen der Stadt Falkensee in Verbindung. Sie erreichen den Fachbereich telefonisch unter 03322 281-237 oder -510, per E-Mail an wahlen@falkensee.de oder persönlich im Bürgeramt der Stadt Falkensee in der Poststraße 31 im Raum 0.6 (Erdgeschoss). Der Zugang ist barrierefrei.
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